Entlastungsleistungen

Die Entlastungsleistungen sind häufig der Einstieg in der häuslichen Betreuung. Wenn Senioren auf Grund ihres häuslichen Umfeldes im Alltag Unterstützung brauchen, ist nicht immer die Möglichkeit gegeben, dass dies durch eine/n Angehörigen gewährleistet werden kann. Bereits ab Pflegegrad 1 steht ihnen monatlich ein Betrag von 125 Euro als Sachleistung von Ihrer Pflegekasse zu. Des Weiteren lässt sich ein Teil des nicht genutzten Kurzzeitpflege Budgets in 40% Sachleistungen zusätzlich zur Verhinderungspflege umwandeln, dieses dann genutzt werden kann. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse über eine von ihnen erteilte Abtretungserklärung ab, dass bedeutet sie haben keinerlei Sorgen, dies erledigen wir für sie. Wir beraten sie gerne, um ihre individuelle Situation bestmöglich zu entlasten.

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