Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegkasse (ab Pflegegrad 2 bis 5), wenn Sie mindestens 6 Monate schon Zuhause gepflegt werden, um Ihre Pflegeperson zu entlasten.

Oftmals ist es nicht einfach die Pflege innerhalb der Familie sicherzustellen, und auch die pflegenden Angehörigen sind einmal verhindert, in Erholungsurlaub oder fallen anderweitig aus. Daher erstattet die Pflegekasse die Kosten für einen Ausfall der Pflegeperson jährlich bis zu einem max. Betrag von 1612,00 Euro. Die Verhinderungspflege kann z.B. einmalig erfolgen (14-tägiger Urlaub der Pflegeperson) oder aber auch stundenweise über das Kalenderjahr. Weiterhin kann man anteilig nicht benötigtes Budget der Kurzzeitpflege umwandeln und für die Verhinderungspflege nutzen, dies bis zu einem max. Betrag von 806,00 Euro, also insgesamt 2418,00 Euro für das laufende Kalenderjahr.

Die Verhinderungspflege muss 1x im Jahr beantragt werden, und ist immer vom 01.01. – 31.12 gültig. Nicht genutztes Budget verfällt bei der Pflegekasse, es erfolgt keine Auszahlung. Wir beraten und unterstützen Sie selbstverständlich dabei, sprechen Sie uns gerne an.

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